was Recht ist

Rotwangen-Schmuckschildkroete © wikicommons (CC-BY-SA 3.0)Überall ist Natur sagt der Biologe. Alles ist Recht meint der Iurist…Beides stimmt. An einer Weiterbildungsveranstaltung diese Tage habe ich mal wieder festgestellt, dass die Gesetzgebung allerdings – insbesondere in einem demokratischen Land wie unserem – immer etwas hinterher hinkt.

Dennoch sind aktuell ganz verschiedene Gesetzesentwürfe und -änderungen in Vorbereitung, z.B. der Strategieentwurf des Bundes zur Eindämmung der Ausbreitung invasiver Arten, der soeben in die Anhörung geschickt wurde oder das neue Biber-Konzept, das sich derzeit in Konsultation befindet. Schon durch ist dagegen die Anpassungen der JS, die den Abschuss schadensstiftender Wölfe regelt.

So unterschiedlich diese all’ diese Regelwerke sind, bemühen sie sich letzlich doch um das Gleiche: Den Schutz und Erhalt der heimischen Flora und Fauna zu gewährleisten.

Vergessen geht hierbei manchmal, dass insbesondere neue Tiere und Pflanzen keinen Halt vor geographischen Grenzen machen und damit auch nicht vor nationalen Gesetzen.  Die Politik trägt diesem Umstand Rechnung: Im Bereich Natur- und Artenschutz gilt oftmals auch Europäisches Recht in der Schweiz, zu welchem sich die Behörden verpflichtet haben, um die ursprüngliche Biodiversität im eigenen Land beziehungsweise auf dem selben Kontinent zu erhalten und zu fördern.

Für alle, die sich ein Mal mit dem Gesetzgebungsprozess auf tiefster Stufe befassen wollen, ist der folgende Link wertvoll. Er verweist auf die konkreten Grundlagen, anhand welcher eine Pflanzenart als invasiver Neophyt kategorisiert wird und schliesslich nach der Freisetzungsverordnung bekämpfungspflichtig wird. Spannende Lektüre!

PS: rätselhaftes Beitragsbild? nein, die Rotwangenschmuckschildkröte gehört ist eben auch einer der Organismen, deren Erwerb, Haltung und Umgang in der Freisetzungsverordnung geregelt ist.

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