Samtpfote – sei brav!

Europäischer Luchs © D. CastorSie gelten als äusserst diskret. Dabei schleichen immerhin circa 4x 160 Samtpfoten durch unsere Wälder…

Wie im Fall des Wolfes verschwand der Luchs Ende des 19. Jahrhunderts aus der Schweiz. Und auch die Rückkehr der kurzschwänzigen Pinselohren geschah etwa zeitgleich in den 1970er Jahren. Im Gegensatz zum Rudel bildenden Wolf, der aus eigener Kraft über die Südalpen zurückgekehrt ist, bekam der Luchs allerdings Starthilfe: 1967 erteilte das damals zuständige Oberforstinspektorat die Erlaubnis “in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet der Alpen zwei Luchspaare wiederanzusiedeln”.

Als reine Fleischfresser benötigen Luchse je Tag ca. 2 Kilogramm Fleisch oder anders gesagt muss ein Luchs je Woche ein Reh oder eine Gams erlegen, um seinen Hunger zu stillen. Eine solche Jagdeffizienz ist einem zweibeinigen Grünrock kaum je beschieden und es erstaunt nicht, dass weniger Urängste als wie blosser Futterneid und von Gegend zu Gegend Furcht um das ungeschützt weidende Kleinvieh im Berggebiet Forderungen nach Regulationskriterien laut werden liessen.

Das überarbeitete Konzept Luchs des BAFU liegt nun seit diesem Sommer vor. Im Detail wird darin abgehandelt, wann der eidgenössisch geschützte Luchs (JSG,  SR 922.0) zu weit gegangen ist und vom entsprechenden Kanton zum Abschuss freigegeben werden darf.

Eng wird es für die territorial lebenden, einzelgängerischen Samtpfoten dann, wenn sie sich am Nutztier vergreifen. Hier gilt für den “einzelnen schadenstiftenden Luchs” die Zahl von 15 geschützten Tieren, die derselbe im Umkreis von 5 Kilometern innert 12 Monaten nachweislich gerissen haben muss. Bei Zuwanderungen in einem Gebiet, – die Territorien von Kuder und Luchsin können sich überlagern – , oder gar Reproduktion wird nicht mehr der einzelne Luchs berücksichtigt, sondern der Einfluss, den eine Lokalpopulation auf Wild- bzw. Nutztiere hat. Die Effekte (Bestandesrückgäng durch Prädation bzw. Fallwild) auf das Schalenwild werden dabei genauso wie die exakte Fortpflanzungsquote der Pinselohren überwacht. Nur so ist, im Falle von erfüllten Abschusskriterien gemäss des Konzepts, eine Regulation bei den Jungluchsen möglich.

PS: Es wird wohl noch eine gute Weile dauern, bis die Konzepte (auch für den Wolf wurde zeitgleich ein neues Management-Konzept in die Vernehmlassung geschickt) revidiert sind und schliesslich in Kraft treten werden. So lange darf sich die Samtpfote glücklich schätzen, dass um ihretwillen weit weniger Geheul herrscht. Und tut gut daran, ihre Krallen nicht zu oft in naives, domestiziertes Fleisch zu schlagen.

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